Alle Klassen – ein starkes Team

Egal ob Auto, Anhänger oder Nutzfahrzeug – bei uns findest du die passende Ausbildung. Klicke deine Klasse an und erfahre alles zu Voraussetzungen, Ablauf, Preisen und Termine.

Klassen B, L&T

Mit dem Führerschein B darfst Du PKW und Transporter bis 3.500 kg sowie Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen plus Fahrer fahren. Anhänger sind ebenfalls erlaubt:

  • bis 750 kg zulässiges Gesamtgewicht, oder
  • über 750 kg, solange das Gespann 3.500 kg Gesamtmasse nicht überschreitet.

Die Klassen AM (Roller/Moped bis 45 km/h) und L (landwirtschaftliche Fahrzeuge bis 40 km/h) sind automatisch eingeschlossen.

Mit der Erweiterung B197 kannst Du die Ausbildung auf Automatik und Schaltgetriebe kombinieren, ohne später auf „nur Automatik“ beschränkt zu sein. Dafür benötigst Du:

  • 10 Fahrstunden à 45 Minuten im Schaltwagen, und
  • eine Schaltkompetenz-Testfahrt (ca. 15 Minuten), die intern durch den Fahrtrainer bestätigt wird.

Die praktische Prüfung kannst Du danach freiwillig auf einem Automatikfahrzeug ablegen – ohne Nachteile.

  • Theorie: 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff
  • Praxis (Pflichtfahrten): 5 Überland, 4 Autobahn, 3 Beleuchtungs-/Nachtfahrten

Allgemeine Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 17 Jahre (BF17) oder 18 Jahre regulär
  • Sehtest (z. B. bei einem Optiker)
  • Erste-Hilfe-Nachweis, z. B. über Deutsches Rotes Kreuz
  • Biometrisches Passfoto
  • Antrag bei der Fahrerlaubnisbehörde, z. B. Straßenverkehrsamt Kreis Kleve

Klassen C und D

Mit dem Führerschein C darfst Du Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zulässiges Gesamtgewicht fahren – ohne Anhänger oder mit Anhängern bis 750 kg. Diese Klasse ist der Einstieg in den Schwerlastverkehr und wird hauptsächlich im gewerblichen Gütertransport genutzt.

Ausbildung

  • Theorieprüfung: verpflichtend (Grundstoff + klassenspezifischer Zusatzunterricht)
  • Praxisprüfung: verpflichtend (Fahrkompetenz, Rangieren, Verkehrsverhalten, Technik am Fahrzeug)

Voraussetzungen

  • Mindestalter: 21 Jahre (Regelfall)
  • Mindestalter: 18 Jahre, wenn bereits eine beschleunigte Grundqualifikation nach Berufskraftfahrer-Qualifikation begonnen oder abgeschlossen wird
  • Vorbesitz der Klasse B erforderlich
  • Gültiger Identitätsnachweis (Personalausweis/Reisepass)
  • Sehtest + ärztliche Untersuchung nach den Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung, z. B. über einen Optiker oder eine Prüforganisation wie TÜV Rheinland
  • Erste-Hilfe-Nachweis von anerkannten Kursanbietern, z. B. Deutsches Rotes Kreuz Kleve
  • Biometrisches Passfoto
  • Antragstellung bei der Fahrerlaubnisbehörde, z. B. Straßenverkehrsamt Kreis Kleve

Inhaber

Fahrschule Daniel van de Loo

Hauptstelle

Kuhstraße 90 Goch

Tel.: 02823-29790

Zweigstelle

Römerstraße 8, 47533 Kleve

Tel: 02821-97 67 099

Öffnungszeiten Büro

Hauptstelle

Mo. – Do. 09:00 – 15:00

Fr. 09:00 – 14:00

Weitere Termine nach Absprache möglich.

Öffnungszeiten Büro

Zweigstelle

Di. 09:00 – 15:00

Do. 09:00 – 15:00

Unterricht Pfalzdorf

(Abendkurs)

Mo. + Mi.

18:00 – 19:30 B

19:30 – 21:00 C, CE, T, D

Unterricht Kleve Oberstadt

(Abendkurs)

Di. + Do.

18:00 – 19:30

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