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PKW, LKW, BUS UND TRECKER
Änderungen bei ADR (Gefahrguttransport)
Die neue ADR-Version 2025 ist seit dem 1. Januar 2025 in Kraft. dslv.org+2WEKA Media+2
Unternehmen und Fahrer haben bis 30. Juni 2025 eine Übergangsfrist: Bis dahin durften noch die Vorschriften von 2023 gelten. Ab 1. Juli 2025 sind die neuen Regeln verbindlich anzuwenden. Industrie- und Handelskammer+2WEKA Media+2
Mit ADR 2025 wurden zahlreiche neue oder überarbeitete UN-Nummern eingeführt — u.a. für neue Batterietechnologien wie Natrium-Ionen-Batterien. ProSafeCon+2Gefahrgut Brumme+2
Für den Transport von Batterien gelten nun konkretisierte Vorschriften, z. B. hinsichtlich Verpackung, Kennzeichnung und erforderlicher Prüfunterlagen (z. B. UN 38.3-Testnachweise). Gefahrgut Brumme+2firetms.com+2
Der Bereich der Abfall- und Asbesttransporte wurde neu geregelt – mit speziellen Vorschriften z. B. für Asbest-Transporte (z. B. mit der Sondervorschrift „SP 678“). firetms.com+2Gefahrgut Brumme+2
Dokumentation und Beförderungspapiere: Für Gefahrguttransporte gelten ab 2025 neue Anforderungen bezüglich Angaben im Beförderungspapier. Bei Abfall- oder Asbesttransporten müssen besondere Vermerke erfolgen. firetms.com+2Gefahrgut Brumme+2
Verpackungs- und Kennzeichnungsvorschriften wurden überarbeitet — insbesondere für Verpackungen leerer Behälter oder IBC-Container und für „begrenzte Mengen / Limited Quantities (LQ)“. firetms.com+2Gefahrgut Brumme+2
Warum sind die Änderungen wichtig?
Sie betreffen nahezu alle Akteure im Gefahrguttransport — vom Verlader über Spedition bis zum Fahrer. Bei Nichtbeachtung drohen Sanktionen, Verlust der Gefahrgutzulassung oder gefährliche Unfälle.
Mit dem Entwurf zur Umsetzung des EU-Mobility-Paket I plant die Bundesregierung, das bisherige nationale Genehmigungssystem durch eine einheitliche europäische Genehmigung („Community Licence“) zu ersetzen. Diese Lizenz soll künftig ab einem Gesamtgewicht von 2,5 Tonnen erforderlich sein — nicht mehr erst ab 3,5 t wie bisher. Transport Online
Damit ändern sich die Anforderungen für kleinere Transporter und viele Gewerbetreibende — auch Transporte mit Fahrzeugen zwischen 2,5 t und 3,5 t Gewicht können regulierungspflichtig werden. Transport Online
Zudem soll eine einheitliche Risikobewertung und digitale Dokumentenführung für Transportunternehmen eingeführt werden. Bisherige Regelungen der Bundesländer sollen damit abgelöst werden. Transport Online
Was heißt das praktisch?
Auch kleinere Transporter (ab 2,5 t Gesamtgewicht) könnten künftig eine Lizenz benötigen.
Unternehmen müssen Prozesse, Dokumentation und Geschäftsunterlagen anpassen.
Kontrolle und Compliance werden zentraler — Unternehmen und Fahrer müssen künftig mehr Verantwortung übernehmen.
Für Fahrer und Unternehmen heißt ADR 2025: jetzt prüfen, ob Gefahrguttransporte neu klassifiziert sind, neue Dokumentationspflichten erfüllen und Fahrzeugausstattung überprüfen.
Eure Schulungs- und Weiterbildungsangebote sollten aktualisiert werden, damit Teilnehmer mit den neuen Vorschriften vertraut sind — besonders bei Gefahrgut, Batterien, Abfall oder speziellen Transporten (Tankfahrzeuge, Asbest etc.).
Im Bereich Güterkraftverkehr kann das neue Lizenzsystem für mehr Bewerber und Kunden sorgen — aber auch administrative Anforderungen erhöhen. Damit steigt der Bedarf an fundierter Ausbildung und Beratung.
Fahrschule Daniel van de Loo
Kuhstraße 90 Goch
Tel.: 02823-29790
Hartstraße 16, Geldern
Tel.: 02831-1323220
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Weitere Termine nach Absprache möglich.
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